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Wenn Eltern pflegebedürftig werden - wer soll das bezahlen?

Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Ortenaukreises
Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, stellt sich die Frage: "Wer soll das bezahlen?" Die Rückgabe von elterlichen Zuwendungen und die Zahlung von Elternunterhalt drohen, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Dr. Martina Tauchert-Nosko, Fachanwältin für Erbrecht, wird in ihrem Vortrag einige rechtliche Fragen näher beleuchten: Welches Vermögen muss eingesetzt werden, muss ich Schenkungen widerrufen, wer schuldet Elternunterhalt, welche Ansprüche haben pflegende Kinder beim Tod der Eltern, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Der Vortrag findet über ZOOM statt.
Anmeldung unter:
https://www.ortenaukreis.de/frauenfinanzen



1 Abend, 18.03.2024
Montag, 18:30 - 21:00 Uhr
1 Termin(e)
Mo 18.03.2024 18:30 - 21:00 UhrVirtuell
Geschäftsstelle Acher-Renchtal
1.0304 ACH-O
gebührenfrei
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