Wenn Eltern pflegebedürftig werden - wer soll das bezahlen?
Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Ortenaukreises Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, stellt sich die Frage: "Wer soll das bezahlen?" Die Rückgabe von elterlichen Zuwendungen und die Zahlung von Elternunterhalt drohen, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Dr. Martina Tauchert-Nosko, Fachanwältin für Erbrecht, wird in ihrem Vortrag einige rechtliche Fragen näher beleuchten: Welches Vermögen muss eingesetzt werden, muss ich Schenkungen widerrufen, wer schuldet Elternunterhalt, welche Ansprüche haben pflegende Kinder beim Tod der Eltern, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?